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Gebäudeinspektion von Dach, Fassade und Gesimsen ohne Gerüst

Wir erfassen Gebäudehüllen mittels Drohne und liefern eine strukturierte visuelle Dokumentation von Dachflächen, Fassaden, Gesimsen und schwer zugänglichen Bereichen. Die Daten dienen als Grundlage für Bauwerksbuch, Instandhaltung und Beweissicherung.

Drohneninspektion für Hausverwaltungen in Wien

Was ist eine Drohneninspektion für Hausverwaltungen

Bestandsdatenerhebung für Gebäude

Bei der Drohneninspektion wird der bauliche Zustand eines Gebäudes visuell erfasst. Die Befliegung erfolgt ohne Gerüst oder Hebebühne und ermöglicht eine vollständige Dokumentation aller relevanten Bauteile.

Erfasst werden unter anderem: Dachdeckung und Anschlüsse, Kamine und Aufbauten, Gesimse und Verblechungen, Fassadenbereiche, Feuermauern und Innenhöfe.
Die Daten werden strukturiert aufbereitet und können direkt für weitere Entscheidungen verwendet werden.


Häufige Fragen Drohneninspektion für Hausverwaltungen

Antworten zu Ablauf, Datentypen, Ergebnissen und Rahmenbedingungen unserer UAV-gestützten Datenerhebung.

Antworten für Ihre wichtigsten fragen

  • Warum setzen Hausverwaltungen Drohnen für Gebäudeinspektionen ein?

    Weil große Teile eines Gebäudes schnell, vollständig und ohne Gerüst erfasst werden können. Das reduziert Aufwand, Kosten und ermöglicht eine strukturierte Dokumentation.

  • Für welche Gebäude ist die Drohneninspektion geeignet?

    Nach einer technischen Abstimmung zu Ziel, Datentypen und Genauigkeitsanforderungen erfolgt die Datenerhebung vor Ort.
    Die Verarbeitung und Aufbereitung der Bild- und Messdaten erfolgt strukturiert und projektspezifisch.
    Die Übergabe der Ergebnisse erfolgt in den vereinbarten Formaten zur Weiterverwendung durch die jeweiligen Fachdisziplinen.

  • Können die Daten für das Bauwerksbuch verwendet werden?

    – Zinshäuser
    – Wohnanlagen
    – Gewerbeimmobilien
    – gemischt genutzte Gebäude

  • Welche Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen?

    Alle Einsätze erfolgen unter Einhaltung der geltenden luftfahrtrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sicherheitsrelevanten Vorgaben.
    Gefährdete Bereiche werden abgesichert, und es erfolgen keine riskanten Vor-Ort-Arbeiten an Personen oder Bauwerken.

  • Müssen Bewohner informiert werden?

    In der Regel nicht im Detail, da keine Innenaufnahmen erfolgen. Es empfielt sich den Bewohnern bescheid zu geben. Der Datenschutz wird eingehalten.