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Pflicht zur Gebäudedokumentation erfüllen – Bauwerksbuch einfach umgesetzt

Wir erfassen Dach, Fassade und relevante Bauteile mittels Drohne und liefern strukturierte Bilddaten zur Unterstützung des Bauwerksbuchs.

Bauwerksbuch Wien gemäß §128a WBO

Rolle der Drohne im Bauwerksbuch

Bauwerksbuch für Hausverwaltungen

Das Bauwerksbuch ist in Wien für zahlreiche Gebäude verpflichtend und dient der strukturierten Dokumentation des baulichen Zustands.

Für HausverwalterInnen stellt sich dabei häufig die Frage, welche Inhalte konkret erfasst werden müssen und wie eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation erfolgen kann.
Diese Seite erklärt die Anforderungen gemäß §128a der Wiener Bauordnung verständlich und zeigt, wie eine systematische Datenerhebung umgesetzt werden kann.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch gemäß §128a WBO


Antworten für Ihre wichtigsten fragen

  • Ist ein Bauwerksbuch in Wien verpflichtend?

    Ja. Für bestimmte Gebäude besteht gemäß §128a der Wiener Bauordnung eine Verpflichtung zur Führung eines Bauwerksbuchs.
    Betroffen sind insbesondere Mehrparteienhäuser und Bestandsgebäude mit laufender Bewirtschaftung.

  • Wie oft sollte dokumentiert werden?

    Das Bauwerksbuch dient der laufenden Dokumentation des Gebäudezustands. Es ermöglicht eine nachvollziehbare Darstellung von Veränderungen und bildet die Grundlage für Instandhaltung, Sanierung und Entscheidungen. Je nach Objekt jährlich oder im Rahmen der B1300-Zyklen.

  • Wie kann eine Drohne beim Bauwerksbuch unterstützen?

    Durch Drohnenaufnahmen können alle relevanten Gebäudeteile vollständig und systematisch erfasst werden.

    Vorteile:

    • vollständige Abdeckung des Gebäudes
    • hochauflösende und vergleichbare Bilddaten
    • kein Gerüst erforderlich
    • schnelle Durchführung

    Die Daten dienen als Grundlage für die Dokumentation.

  • Ersetz die Drohne die B1300 Überprüfung?

    Nein.
    Sie ergänzt die visuelle Dokumentation, ersetzt aber keine Prüfung durch befugte Personen.

  • Ist das rechtlich zulässig?

    Ja.
    Die Datenerhebung dient als unterstützende Dokumentation.